Finanzielle Förderung bei Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS)

Seit Anfang 2020 sind bayerische Kommunen verpflichtet, ein Informationssicherheitskonzept (ISK) nach Art. 11 Abs. 1 BayEGovG einzuführen. Die Neuauflage der „Richtlinie zur Förderung der Informationssicherheit durch Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems bei kommunalen Gebietskörperschaften“ nennt die Arbeitshilfe ISK V 4.0 (jetzt in Version 5.0 vorliegend) als eine von sechs förderfähigen Maßnahmen zur Einführung eines ISMS. Bestehen bei einer Kommune personelle Engpässe, wird unter anderem die Beratung und Begleitung durch fachkundige IT‑Dienstleister gefördert, die bei der Umsetzung der Arbeitshilfe der Innovationsstiftung zur Erstellung von Informationssicherheitskonzepten unterstützen, wie zum Beispiel die AKDB-Tochter GKDS.

Die Regierung von Oberfranken informiert auf ihrer Website über das Antragsverfahren und stellt das Antragsformular zum Download zur Verfügung. Die Bewilligung des Antrags dauert vier Wochen. Nach Vorliegen des Förderbescheides müssen die Arbeiten innerhalb von 24 Monaten beendet sein. Die ursprünglich bis Ende 2022 geltende Förderung wurde bis Ende 2023 verlängert.

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