Anpassung der Arbeitshilfe zur Erstellung eines Informationssicherheitskonzepts an die Datenschutz-Grundverordnung

Ab dem 01.01.2019 müssen alle bayerischen Kommunen die Einführung und den Betrieb eines Informationssicherheitskonzeptes nachweisen. Da es weitreichende Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen gegeben hat, hat die Innovationsstiftung Bayerische Kommune die Arbeitshilfe zur Erstellung von Informationssicherheitskonzepten für Kommunen nach Art. 11 Abs. 1 BayEGovG (bis 31.12.2017 Art. 8) grundlegend überarbeitet und unter anderem an die Datenschutz-Grundverordnung angepasst, die am 25.05.2018 in Kraft tritt.

Die ursprüngliche Arbeitshilfe wurde aber nicht nur an die DSGVO angepasst, sondern es sind auch die Änderungen des Bayerischen E-Government-Gesetzes mit eingeflossen. Außerdem nimmt die aktualisierte Version der Arbeitshilfe Umsetzungstipps der bisherigen Anwendung in der Praxis mit auf und stellt zusätzliche Vorlagen zur Verfügung.

In der überarbeiteten Version der Arbeitshilfe wird klar, dass Informationssicherheit und Datenschutz zwar Hand in Hand gehen, aber ein Informationssicherheitskonzept weder die Tätigkeiten im Rahmen der DSGVO ersetzt noch umgekehrt.


Sascha Kuhrau

  • Inhaber der a.s.k. Datenschutz
  • Beratung und Unterstützung Datenschutz, Informationssicherheit und ISMS-Zertifizierungen
  • Externer Datenschutzbeauftragter
  • Externer Informationssicherheitsbeauftragter Kommunen
  • Trainer der BVS und AKDB-Dozent (Informationssicherheit /IT-Sicherheit / Datenschutz)
  • Zertifizierter Informationssicherheitsbeauftragter
  • Zertifizierter ISIS12 Berater (Zusatz Kommunalverwaltung)

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