Arbeitshilfe zur Erstellung eines Informationssicherheitskonzepts für bayerische Kommunen gemäß Art. 8 BayEGovG

Die Arbeitshilfe unterstützt bayerische Kommunen bei der Erstellung eines Konzepts für Informationssicherheit gemäß Artikel 8 (seit 01.01.2018 Artikel 11) des Gesetzes über die elektronische Verwaltung in Bayern (BayEGovG). Dort wird gefordert, die Sicherheit der informationstechnischen Systeme der Behörden durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen im Sinn des Artikels 7 des Bayerischen Datenschutzgesetzes sicherzustellen und die erforderlichen Informationssicherheitskonzepte zu erstellen. Alle Kommunen in Bayern müssen bis zum 1. Januar 2018 den Nachweis führen können, einen systematischen Ansatz zur dauerhaften Gewährung der Informationssicherheit eingeführt zu haben und auch zu betreiben.
Im Frühjahr 2017 werden für die Verantwortlichen in den Kommunen, die sich mit der Thematik Informationssicherheit auseinandersetzen müssen, Webinar-Angebote geplant. Eine Information über die Termine erfolgt gesondert.

Management Summary für die Behördenleitung (pdf)

Die Arbeitshilfe wird in zwei Ausführungen zur Verfügung gestellt:


Sascha Kuhrau

  • Inhaber der a.s.k. Datenschutz
  • Beratung und Unterstützung Datenschutz, Informationssicherheit und ISMS-Zertifizierungen
  • Externer Datenschutzbeauftragter
  • Externer Informationssicherheitsbeauftragter Kommunen
  • Trainer der BVS und AKDB-Dozent (Informationssicherheit /IT-Sicherheit / Datenschutz)
  • Zertifizierter Informationssicherheitsbeauftragter
  • Zertifizierter ISIS12 Berater (Zusatz Kommunalverwaltung)

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