Finanzielle Förderung der Arbeitshilfe ISK V 4.0

Die Neuauflage der „Richtlinie zur Förderung der Informationssicherheit durch Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems bei kommunalen Gebietskörperschaften“ nennt die Arbeitshilfe ISK V 4.0 als eine von sechs förderfähigen Maßnahmen zur Einführung eines ISMS. Wenn bei einer Kommune personelle Engpässe bestehen, wird die Beratung und Begleitung durch einen fachkundigen Dienstleister wie z. B. der AKDB-Tochter GKDS gefördert, die die Arbeitshilfe ISK V 4.0 zur Einführung eines ISMS verwendet. Die Regierung von Oberfranken informiert auf ihrer Website über das Antragsverfahren und stellt das Antragsformular zum Download zur Verfügung. Die Bewilligung des Antrags dauert vier Wochen. Nach Vorliegen des Förderbescheides müssen die Arbeiten innerhalb von 24 Monaten beendet sein. Die Förderrichtlinie gilt bis Ende 2022.

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