Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Innovationsstiftung Bayerische Kommune ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Angebot auf https://www.bay-innovationsstiftung.de
 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen gemäß § 9 der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) vereinbar. 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.04.2026 erstellt.

Methodik: Selbstbewertung

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter info(at)bay-innovationsstiftung.de.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Innovationsstiftung Bayerische Kommune
c/o Anstalt für kommunale Datenverarbeitung AKDB
Hansastr. 12-16
80686 München
089-5903-0

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen. Zum Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html