Hinweisgeberschutzgesetz

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Das Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet seit Juli 2023 öffentliche Verwaltungen, sichere Meldekanäle für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber bereitzustellen. Es setzt damit die EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht um. 

Ziel ist der Schutz von Personen, die auf Missstände oder Rechtsverstöße innerhalb einer Verwaltung aufmerksam machen, ohne Repressalien befürchten zu müssen. 

Kommunen und öffentliche Einrichtungen müssen interne Meldestellen einrichten oder sich an gemeinsame Lösungen anschließen, was organisatorische und datenschutzrechtliche Anforderungen mit sich bringt.

Die Innovationsstiftung wird zu diesem Themenbereich demnächst wieder Informations- und Weiterbildungsangebote bereitstellen, um Verwaltungen bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Anforderungen zu unterstützen.

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