Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet seit Juli 2023 öffentliche Verwaltungen, sichere Meldekanäle für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber bereitzustellen. Es setzt damit die EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht um.
Ziel ist der Schutz von Personen, die auf Missstände oder Rechtsverstöße innerhalb einer Verwaltung aufmerksam machen, ohne Repressalien befürchten zu müssen.
Kommunen und öffentliche Einrichtungen müssen interne Meldestellen einrichten oder sich an gemeinsame Lösungen anschließen, was organisatorische und datenschutzrechtliche Anforderungen mit sich bringt.
Die Innovationsstiftung wird zu diesem Themenbereich demnächst wieder Informations- und Weiterbildungsangebote bereitstellen, um Verwaltungen bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Anforderungen zu unterstützen.
Ihr Webinar
Fortbildung für Meldestellenbeauftragte nach dem Hinweisgeberschutzgesetz - Whistleblower-Richtlinie
16.04.2026, 9:00 - 11:00
Der Referent stellt die EU-Whistleblower-Richtlinie und das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz vor. Er zeigt auf, welche Meldekanäle zulässig sind, welche Anforderungen an Vertraulichkeit und Dokumentation bestehen und wie Hinweisgebende effektiv geschützt werden. Zudem wird erläutert, welche Aufgaben Meldestellenbeauftragte im Alltag konkret haben.
Die Teilnehmenden kennen nach dem Webinar ihre Pflichten als Meldestellenbeauftragte, wissen, wie Hinweisgebende geschützt werden und worauf beim Betrieb von Meldekanälen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz zu achten ist
Zu diesem Webinar können Sie sich hier anmelden:
https://attendee.gotowebinar.com/register/4344471059643144286